Patente auf Saatgut – privatisierte Natur

Patente wurden ursprünglich zum Schutz von Erfindungen von Industriegütern entwickelt. In den letzten Jahren wurden aber immer mehr Patente auch auf gewöhnliche Pflanzen wie Peperoni oder Brokkoli erteilt. Das hat negative Auswirkungen.

Erfindungen lassen sich durch ein Patent schützen. Mit der Konsequenz, dass andere von der Nutzung ausgeschlossen werden oder dafür eine Lizenzgebühr bezahlen müssen. Das Patentamt überprüft bei einer Anmeldung, ob die Kriterien «Neuheit», «erfinderische Tätigkeit» und «gewerbliche Anwendbarkeit» vorhanden sind. Wird ein Patent beim Europäischen Patentamt (EPA) angemeldet, kann es gleich in allen 38 Mitgliedstaaten des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) Gültigkeit erlangen, unter anderem auch in der Schweiz.

Die Patentierbarkeit von Pflanzen
Laut Artikel 53b des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) sind Pflanzensorten und Tierrassen sowie im Wesentlichen biologische Züchtungsverfahren nicht patentierbar. Dieser Grundsatz wurde Ende der 1990er-Jahre mit der Einführung einer Richtlinie aufgeweicht, wonach Pflanzen patentierbar sind, sofern die «Erfindung» (z.B. eine bestimmte Resistenz) nicht auf eine Pflanzensorten beschränkt ist. Im Gegensatz zum Sortenschutzrecht können unter ein Patent also eine Vielzahl von Pflanzensorten fallen.

Die Chronik der Vereinnahmung der Natur:

  • Wurden zuerst vor allem gentechnisch veränderte Pflanzen patentiert, sind seither Hunderte von Patenten auf konventionell gezüchtete Pflanzen dazugekommen.
  • Zwei Präzedenzfälle (ein Patent auf Tomate und eines auf Brokkoli) haben am Europäischen Patentamt eine Grundsatzdiskussion über die Patentierbarkeit von konventionell gezüchteten Pflanzen und Tieren ausgelöst, die bis heute andauert.
  • Mittlerweile herrscht auf politischer Ebene in Europa weitgehend Einigkeit, dass konventionell gezüchtete Pflanzen nicht patentierbar sein sollen. Dies wurde bereits 2012 vom Europäischen Parlament in einer Resolution gefordert.
  • 2017 hat die Europäische Kommission in einer Stellungnahme festgehalten, dass die EU-Biotechdirektive in dieser Weise zu interpretieren ist. Auch der Verwaltungsrat der Europäischen Patentorganisation, in dem alle 38 Mitgliedsländer, darunter die Schweiz, vertreten sind, hat sich dieser Interpretation angeschlossen und die Ausführungsordnung des EPÜ in diesem Sinne abgeändert.
  • Im Dezember 2018 kam jedoch die Beschwerdekammer des EPA zu der Auffassung, dass diese neue Regel im Widerspruch zu den Regeln des EPÜ stehen würde und daher nicht zur Anwendung kommen könnte. So ist die juristische Situation zur Zeit äusserst unklar.

Die Folgen der Patentierung
Entgegen ihrem eigentlichen Zweck, Erfindungen zu schützen und damit einen Anreiz für Innovationen zu schaffen, behindern Patente auf Saatgut Innovationen in der Pflanzenzucht massgeblich: Andere Züchter*innen und Landwirt*innen können nämlich das patentierte Saatgut – im Gegensatz zu Sorten welche mit einem Sortenschutzrecht geschützt sind – nicht mehr frei als Basis für die Weiterzucht verwenden. Deshalb wehren sich neben Landwirt*innen und Umweltorganisationen mittlerweile auch die meisten Züchter*innen gegen Patente auf konventionelles Saatgut.

Patente fördern die Marktkonzentration im Saatgutsektor. Kleine und mittelständige Firmen, die sich keine Patente leisten können, werden vom Markt verdrängt.

Weniger Wettbewerb und Innovation führen zu erhöhten Preisen und einer kleineren Auswahl in der Gemüseabteilung. Längerfristig ist die Ernährungssicherheit gefährdet.

Bei Patenten auf konventionellen Pflanzen werden meist natürliche Eigenschaften patentiert (z.B. eine Resistenz), welche bereits in der Natur vorkommen. Dies ist z.B. beim erteilten Patent auf eine Peperoni von Syngenta der Fall, wo die Resistenz aus einer Peperoni aus der holländischen Saatgutbank (Ursprungsland Jamaica) in eine kommerzielle Sorte hinübergezüchtet wurde. Solche Patente privatisieren vorher öffentlich zugängliches Material aus Saatgutbanken.

Welche Bedeutung haben Patente für ProSpecieRara?
ProSpecieRara möchte, dass Saatgut aus Genbanken und Sammlungen frei für die weitere Verwendung durch Züchter*innen und Landwirt*innen zur Verfügung steht. Dies gilt auch für die Sammlung von ProSpecieRara. Durch Patente auf konventionelle Pflanzen kann dieser Zugang eingeschränkt werden. Wir lehnen sie deshalb ab. Ein weiterer Grund für die Ablehnung sind auch die negativen Konsequenzen auf den Saatgutsektor (siehe oben).

ProSpecieRara engagiert sich im Rahmen des europäischen Netzwerkes patentkritischer NGOs «No Patents on Seeds» auch auf der Ebene des Europäischen Patentüberkommens (EPÜ) gegen Patente auf Pflanzen. Am Sitz des EPA in München werden die Patente gesprochen, die auch in der Schweiz Gültigkeit haben. No Patents on Seeds verfolgt ihre Ziele mit Einsprüchen am EPA gegen ausgewählte Patente und mit Lobbyarbeit. ProSpecieRara wirkt im Vorstand dieser Organisation mit.
Auf Schweizer Ebene engagiert sich ProSpecieRara gemeinsam mit Public Eye und Swissaid, um die negativen Auswirkungen dieser Patente zu verringern.


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