Saatgutverkehrsregelung in der Schweiz und in Europa

Am Beginn der Saatgutverkehrsregelungen stand die öffentlich-rechtliche Aufgabe, die Produktivität der Landwirtschaft zu erhöhen. Entstanden sind dabei diskriminierende Verordnungen, die heute die Sortenvielfalt bedrohen und die Ernährungssicherheit in die Hände Weniger legen. In einigen Ländern wurden Korrekturen in die richtige Richtung gemacht.

Saatgutverkehrsregelungen hatten in erster Linie das Ziel, Landwirten*innen produktivere Sorten in Form von qualitativ einwandfreiem Saatgut zur Verfügung zu stellen. Bis in die 1960er-Jahre hatten diese Regelungen in der Schweiz eher den Charakter von Empfehlungen, deren Umsetzung in den Händen der Saatgutgenossenschaften lag. Eine wirkliche Rechtsgrundlage wurde erst 1998 im Rahmen des Landwirtschaftsgesetzes geschaffen. Zur Umsetzung dieses Gesetzes wurden in der Schweiz die Saat- und Pflanzgut-Verordnungen erlassen.

Ein Gesetz schiesst übers Ziel hinaus
Die heutige EU-Saatgutverkehrsregelung verlangt generell, dass nur Sorten inverkehrgebracht werden dürfen, die in einem offiziellen Katalog gelistet sind.* Wäre diese Regelung in allen Ländern kompromisslos umgesetzt worden, dann hätte dies zum Verschwinden unzähliger alter Lokal- und Landsorten geführt, denn diese waren nicht für den überregionalen Handel vorgesehen und somit nie gelistet worden. Das Saatgut dieser Sorten wurde lokal von Landwirt zu Landwirtin und von Gärtnerin zu Gärtner weitergegeben. Durch Regelungen, die sich am überregionalen Markt orientierten, wären alle traditionellen und lokalen Sorten von einem Tag auf den anderen in die Illegalität verbannt worden und aus dem lokalen Handelssystem verschwunden. Für eine lokale Anmeldung der Sorten lohnte sich weder der Aufwand noch die Bezahlung der hohen Gebühren.

Hinzu kommt, dass Züchter*innen oder Landwirt*innen, die trotz alledem ihre traditionellen Sorten auf die geforderten Listen bringen wollten, sich mit weiteren Hürden konfrontiert sahen. Für die Anmeldung musste die Sorte «einheitlich», «stabil» und von bereits angemeldeten Sorten klar «unterscheidbar» sein (engl. DUS-Kriterien genannt). Vor allem beim Kriterium der Einheitlichkeit, die sich ganz und gar an den modernsten Sorten orientiert, scheitern die traditionellen Sorten, da strenge Einheitlichkeit für die traditionelle Landwirtschaft nie ein Selektionskriterium war.

Mit dem rasanten Verschwinden dieser Sorten ging auch das Wissen um deren Nutzung sowie deren Geschmacks- und Anbaueigenschaften verloren. Eine beispiellose Vereinheitlichung und Monotonisierung des Sortenangebotes im weltweiten Handel war die Folge.

Dass wir heute immer noch traditionelle Sorten auf lokalen Märkten finden können, ist der Tatsache zu verdanken, dass auf Länderebene hier und dort legale Möglichkeiten geschaffen wurden, die auch traditionellen Sorten eine Nische frei hielten in denen diese bis heute weiterhin gehandelt und getauscht werden können.

* Inverkehrbringen umfasst dabei alle Tätigkeiten, bei der Saat- und Pflanzgut in irgendeiner Weise einer anderen Person weiter gereicht wird. Auch reines Austauschen oder Herschenken wird als Inverkehrbringen betrachtet.

Die Abhängigkeit vieler von ein paar wenigen
Alte Sorten haben alle Fähigkeiten, um fruchtbare Nachkommen zu produzieren. Bei den modernen zugelassenen Sorten handelt es sich hingegen meist um Hybride. Die Hybride sind es denn auch, welche das Bild einer Sorte in den Köpfen derjenigen, welche die Verordnungen formulieren, prägen. Hybride zeichnen sich durch eine hohe Produktivität und – im Gegensatz zu den meisten alten Sorten – durch eine sehr grosse Einheitlichkeit in der ersten Generation aus. Sie produzieren aber keine brauchbaren Nachkommen. Die Landwirt*innen sehen sich daher gezwungen, das teure Saatgut, das sie nicht mehr nachbauen können, immer wieder neu beim Saatgutproduzenten einzukaufen. Was für Landwirt*innen in Industrieländern meist keine Hürde ist, kann für jene in Entwicklungs- und Schwellenländern existenzbedrohend sein. So führt die strenge Anwendung der im Saatgutverkehrsgesetz geforderten DUS-Kriterien indirekt zur 100-prozentigen Abhängigkeit vieler von ein paar wenigen Akteuren.

Die revidierte Saat- und Pflanzgut-Verordnung in der Schweiz
In der Schweiz konnten diese negativen Auswirkungen abgewendet werden. Dank der revidierten Saat- und Pflanzgut-Verordnung können Landwirte*innen seit Juli 2010 Sorten unter der Kategorie «Nischensorte» handeln. So bieten sie Verbraucher*innen eine vielfältige Palette an Gemüsesorten, die nach alter Verordnung nie die Handelszulassung erhalten hätten. Der Amateurbereich – d.h. Saatgut, das lediglich in Kleinportionen in den Verkauf gelangt – wurde von jeglicher Registrierungspflicht befreit. Aber auch alte Handelssorten, Land- und Lokalsorten sowie Sorten, deren Sorten- oder Patentschutz abgelaufen sind, können über ein vereinfachtes Verfahren in grösseren Mengen frei gehandelt werden, wenn diese als Nischensorten angemeldet werden (Nischensorten-Regelung). Dieser praktikable Kompromiss ist unter anderem der breit abgestützten Kampagne «Vielfalt für alle», die von ProSpecieRara lanciert wurde und der Kooperationsbereitschaft der Behörden zu verdanken.

Harte Debatte um die EU-Saatgutverordnung
Der «Saatgut-Frieden» in der Schweiz ist keine Selbstverständlichkeit. Dies zeigt die harte Debatte in der EU, wo bis 2014 um eine neue und verbesserte Saatgutverordnung in einem riesigen EU-Agrarmarkt gestritten wurde. Während die eine Front nur noch sorten- oder patentgeschützte Hochleistungssorten über ein aufwendiges und teures Prüfungsverfahren zulassen wollte, forderte die andere eine möglichst hohe Sortenvielfalt im Handel und wünschte möglichst gar keine Vorschriften.

Der Vorschlag der EU-Kommission, nach welchem Saatgut erst nach einer europaweiten Registrierung mit Eintrag in einem Zentralregister verkauft werden darf, wurde am 11. März 2014 mit 650 zu 15 Stimmen deutlich zurückgewiesen. Seither gab es keine neuen Verhandlungen mehr. ProSpecieRara beobachtet den Prozess aber weiterhin, da die Gesetzgebung auf EU-Ebene mittelfristig sicherlich auch Konsequenzen auf die heutige Regelung in der Schweiz haben wird. Das Ziel wäre die Freiheiten des Saatgutverkehrs, die in der Schweiz gelten, auch auf Europäischer Ebene zu erlangen.

Die Bedeutung der Saatgutverkehrsregelungen für die Arbeit von ProSpecieRara
Eine liberal ausgestaltete Saatgutverordnung, welche den möglichst freien Anbau, Austausch und Verkauf auch von alten und nicht-homogenen Sorten erlaubt, ist für die Arbeit von ProSpecieRara überlebenswichtig. Ohne diese Freiheit kommt die Vielfalt nicht aufs Feld und in den Garten und kann von den Landwirt*innen und Gärtner*innen nicht mehr erhalten werden. Deshalb engagieren wir uns auf nationaler wie auch auf europäischer Ebene im Rahmen des in Brüssel als Verein gemeldeten Netzwerkes «European Coordination Let’s Liberate Diversity» (EC LLD) für Regelungen, welche der Vielfalt dienen. ProSpecieRara gehört hier dem vierköpfigen Vorstand an.

 


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