Es gibt Beispiele wie spezielle Paprika-Pflanzen, die ursprünglich in Mexiko gesammelt wurden und deren Verwendung für die Zucht jetzt von Patentmonopolen erfasst werden soll. Andere Beispiele betreffen natürliche Resistenzen gegen Erreger von Pflanzenkrankheiten bei Basilikum oder Zuckermelonen mit intensiverer Rot-Färbung und Endivien Salat, der nach der Ernte nicht so schnell braun wird.
Weitere Patentanträge betreffen Spinat, Mais, Tomaten, Lauch, Artischocken, Rüben, Brokkoli, Cassava, Sellerie, Baumwolle, Kartoffeln und Reis. Auch auf landwirtschaftliche Nutztiere wurden Patente angemeldet, darunter Rinder, Schweine, Schafe, Pferde, Ziegen, Kaninchen und Geflügel.
Keine Gentechnik im Spiel
Die Beispiele stammen nicht aus gentechnischen Verfahren, sondern sind das Ergebnis von zufälligen Prozessen, kombiniert mit Kreuzung und Selektion. Über diese Anträge wurde noch nicht entschieden, aber viele von ihnen können erteilt werden, wenn das rechtliche Chaos, das zur Zeit am Europäischen Patentamt (EPA) herrscht, nicht beendet wird.
Der Wortlaut des europäischen Patentrechts verbietet Patente auf nicht-technische Verfahren zur Züchtung. Doch hat das EPA mit Entscheidungen des Verwaltungsrates und der Technischen Beschwerdekammer in den Jahren 2017 erhebliche Unsicherheiten geschaffen. Angesichts der selbst verursachten rechtlichen Widersprüche, setzte das EPA 2019 alle weiteren Patentanträge im Bereich der konventionellen Züchtung aus. Es wird erwartet, dass im Jahr 2020 weitere Entscheidungen getroffen werden.
Neuer Bericht
Der Bericht von Keine Patente auf Saatgut! (ProSpecieRara ist Mitglied dieser Organisation) zeigt, wie die Konzerne versuchen, noch mehr Kontrolle über die Produktion von Lebensmitteln in Europa zu erhalten, wenn die aktuellen rechtlichen Fragen nicht gelöst und keine klare Unterscheidung zwischen technischen Erfindungen und zufälligen Verfahren gemacht werden.
Keine Patente auf Saatgut! fordert, dass in Europa auch in Zukunft die Freiheit der Züchter*innen, Gärtner*innen und Landwirt*innen, die konventionelle Züchtung, Aufzucht und Erhaltung von Nahrungspflanzen und Nutztieren betreiben, nicht durch Patente eingeschränkt werden kann. Der Zugang zur biologischen Vielfalt, die für die weitere Züchtung notwendig ist, darf nicht durch Patente kontrolliert, behindert oder blockiert werden.