Seit 2010 ist dank der Kampagne «Vielfalt für alle», welche ProSpecieRara initiiert und zusammen mit anderen Organisationen umgesetzt hat, die sogenannte Nischensortenregelung in Kraft. Diese hält fest, dass alte Handelssorten, Land- und Lokalsorten von der Registrierungspflicht befreit und über ein vereinfachtes Verfahren handelbar sind. Dies im Gegensatz zur EU, wo es diese Sorten ungleich schwerer haben.
Neues Recht, neue Einschränkungen
Der zunehmende internationale Handel und der Klimawandel führen dazu, dass vermehrt Organismen auftreten, welche Schäden in der landwirtschaftlichen Produktion verursachen können. Um diesen Gefahren zu begegnen, tritt in der Schweiz am 1. Januar 2020 ein neues Pflanzengesundheitsrecht in Kraft. Es umfasst gezieltere Massnahmen, mit denen die Einschleppung und Verbreitung von besonders gefährlichen Schadorganismen verhindert werden sollen.
Seit 2002 muss mittels Pflanzenpass die Rückverfolgbarkeit und die Gesundheit des Pflanzmaterials vieler Arten auf Stufe Grosshandel und professionelle Gärtnereien belegt werden. Das Saatgut war bis anhin davon ausgenommen. Das soll nun Anfang 2020 in wesentlichen Punkten ändern. Nicht nur werden künftig alle zum Anpflanzen bestimmten Pflanzen passpflichtig, sondern auch die Samen einiger Arten (z.B. Getreide, Tomaten, Peperoni). Pflanzenpasspflichtig ist neu zudem jedes Pflanz- und Saatgut, das per Post verschickt oder über Internet bestellt wird – unabhängig davon, ob die Pflanzen gewerblich genutzt werden oder nicht.
Wir sind optimistisch
Es ist offensichtlich, dass diese neuen Vorschriften das Erhaltungssystem von Organisationen wie ProSpecieRara im Innersten treffen. Die Weitergabe von Saat- und Pflanzgut von privaten Vermehrer*innen an Interessierte wäre über unseren Online-Sortenfinder und generell per Briefversand nur noch mit Pflanzenpass möglich. Diese Leistung mit finanziellen Folgen können Private schlicht nicht erbringen. Die Vielfalt ist einmal mehr durch gesetzliche Einschränkungen gefährdet.
ProSpecieRara wurde jedoch ins Vernehmlassungsverfahren zum neuen Pflanzengesundheitsrecht miteinbezogen und ist seit Monaten mit dem Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) in intensivem Austausch. Dieses signalisiert Verständnis und schätzt unsere Einwände und aktive Mitarbeit, geht es doch bei der Ausarbeitung des neuen Pflanzengesundheitsrechts hauptsächlich um die grossen Warenströme, wodurch Nischensysteme wie das unsere schnell vergessen gehen. Im Bereich des Saatguts hat es bereits für unsere speziellen Bedürfnisse eine Entschärfung gegeben. Wir sind deshalb zuversichtlich, dass für unsere Sorten und unser Erhaltersystem zufriedenstellende Lösungen gefunden werden können.
Weiterführende Infos zum Thema finden Sie in der aktuellen Ausgabe des HOTSPOTs