Meldewesen und Registrierung von Nutztieren

Jede Nutztierhaltung, auch die Hobbyhaltung, muss registriert werden. Zwischen den verschiedenen Gattungen gibt es im Meldewesen und in der Kennzeichnung der Tiere aber Unterschiede.

Jede Nutztierhaltung, auch die Hobbyhaltung, muss registriert werden. Die Registrierung hilft bei der Seuchenbekämpfung, indem sie die Identifikation und Rückverfolgbarkeit der Tiere ermöglicht. Halter*innen melden ihre Nutztierhaltung beim Kanton, worauf sie je nach gehaltener Tiergattung von diesem Zugang zum Onlineportal «agate.ch» erhalten. Einmal registriert, können auf agate.ch Änderungen im Tierbestand gemeldet werden. Je nach Tiergattung muss dies in regelmässigen Abständen oder fortlaufend innerhalb gewisser Fristen passieren. Auch Tiertransporte müssen über agate.ch vorangekündigt werden, ebenso können dort Direktzahlungsgesuche gestellt werden.
Zwischen den verschiedenen Gattungen gibt es im Meldewesen Unterschiede, die wir hier beleuchten wollen.

Was muss ich wo melden?
Die Haltung von Nutztieren ist grundsätzlich beim Wohnkanton anzumelden. Hier finden Sie die Kontakte der kantonalen Koordinationsstellen.

Die Meldepflicht betrifft alle Tierhaltungen mit:

  • Klauentieren (Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine, Neuweltkameliden)
  • Equiden (Pferde, Esel, Maultiere und Maulesel)
  • Geflügel
  • Bienen

Nach Meldung beim Kanton erhält man für die Erstregistrierung das Login für den Zugang auf agate.ch (siehe Box), dem Internetportal für den Zugang auf die verschiedenen Datenbanken. (Tierhalter*innen, welche die Meldungen an die Tierverkehrsdatenbank nicht selber ausführen wollen bzw. keinen Internetzugang haben, können einen Mandatnehmer damit beauftragen. Hier finden Sie das Antragsformular für Mandate).

Bei welchen Tiergattungen müssen Tierbewegungen an die Tierverkehrsdatenbank gemeldet werden?

Klauentiere und Equiden
Tierhaltungen, welche Klauentiere oder Equiden halten, erhalten eine Betriebsnummer (TVD-Nr.). Geburten, Zu- und Abgänge sowie Todesfälle von Klauentieren und Equiden müssen der Tierverkehrsdatenbank über das Portal agate.ch gemeldet werden.

Für Kennzeichnung und Meldewesen bei Schafen und Ziegen gibt es ab 2020 neue Bestimmungen. Einen detaillierten Überblick dazu finden Sie weiter unten

Geflügel
Nur Tierhaltungen mit mehr als 250 Plätzen für Zuchttiere, mehr als 1000 Plätzen für Legehennen oder einer Stallgrundfläche von mehr als 333 m2 für Mastpoulets müssen Einstallungsmeldungen an die Tierverkehrsdatenbank machen.

Bei welchen Tiergattungen müssen keine Tierbewegungen an die Tierverkehrsdatenbank gemeldet werden?

Bienen
Das Verstellen von Bienenvölkern muss nicht an die Tierverkehrsdatenbank, aber vorgängig dem kantonalen Bieneninspektor gemeldet werden. Wer Bienenvölker hält, kauft, verkauft oder verstellt, muss eine Bestandeskontrolle führen. In die Bestandeskontrolle sind alle Zu- und Abgänge sowie die Standorte der Völker und die Verstelldaten einzutragen. Die Bestandeskontrolle ist gemäss der Formularvorlage des BLV (Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Verterinärwesen) zu führen. Pro Bienenstand ist ein separates Formular zu führen.

Weitere Informationen zur Bestandeskontrolle

Geflügel
Kleine Geflügelhaltungen müssen keine Tierbewegungen an die Tierverkehrsdatenbank melden. Wer mit Geflügel Handel treibt, muss jedoch eine Bestandeskontrolle führen. In die Bestandeskontrolle sind alle Zu- und Abgänge einzutragen.

 

 

Kennzeichnung und Meldewesen bei Schafen und Ziegen ab 1.1.2020

Kennzeichnung: Ohrmarken

Ab 1. Januar 2020 geborene Schafe und Ziegen müssen mit zwei Ohrmarken gekennzeichnet werden. Bei Schafen muss eine davon einen Mikrochip (sogenannte elektronische Ohrmarke) enthalten. Kleinrassen von Schafen, wie z.B. Skudden, dürfen bis auf Weiteres mit zwei kleinen, nicht-elektronischen Ohrmarken markiert werden.

Schafe:
Vor dem 1. Januar 2020 geborene Schafe müssen bei einem Abgang ab 1. Januar 2020 mit zwei Ohrmarken gekennzeichnet sein. Die entsprechende zusätzliche Ohrmarke zur Nachmarkierung kann seit August 2019 in der TVD unter www.agate.ch bestellt werden.

  • Vor dem 1. Januar 2020 geborene Schafe, die auf dem Betrieb bleiben, müssen bis spätestens 31. Dezember 2022 mit einer zweiten Ohrmarke mit Mikrochip markiert werden.
  • Alle ab dem 1. Januar 2020 geborene Schafe müssen mit Doppelohrmarken markiert werden. Eine der beiden Ohrmarken muss mit einem Mikrochip versehen sein. An welchem Ohr die Ohrmarke mit Mikrochip eingezogen wird, ist den Tierhalter*innen überlassen.
  • Im 2019 geborene Schlachtlämmer, welche bis spätestens 30. Juni 2020 vom Geburtsbetrieb direkt in den Schlachtbetrieb kommen, müssen nicht nachmarkiert werden.

Ziegen:
Vor dem 1. Januar 2020 geborene Ziegen müssen die Halter*innen bis spätestens am 31. Dezember 2022 mit einer zweiten Ohrmarke markieren. Im Gegensatz zu Schafen, dürfen bis dahin vor dem 1. Januar 2020 geborene Ziegen mit nur einer Ohrmarke den Standort wechseln.

  • Ab 1. Januar 2020 geborene Ziegen müssen mit zwei Ohrmarken gekennzeichnet werden.
  • Schlachtgitzi, die vor dem 120. Lebenstag direkt vom Geburtsbetrieb in den Schlachtbetrieb verbracht werden, können mit lediglich einer Ohrmarke gekennzeichnet werden.  
  • Ziegenhalter*innen können ihre Tiere wahlweise mit Doppelohrmarken mit oder ohne Mikrochip markieren.

Meldewesen:

  • Schafe und Ziegen in der TVD erfassen
    Ab 1. Januar 2020 müssen Tierhalter*innen sämtliche Geburten, Zu- und Abgänge, Ein- und Ausfuhren sowie Todesfälle und Schlachtungen von Schafen und Ziegen in der TVD unter www.agate.chmelden. Die TVD steht ab dem 6.1.2020 für die Erfassung zur Verfügung.
  • Erstregistrierung
    Tierhalter müssen ihren gesamten Bestand an Schafen und Ziegen bis spätestens 31. Dezember 2020 in der Tierverkehrsdatenbank (TVD) erfassen. Verlassen Tiere die Tierhaltung vor dem 31. Dezember 2020, müssen diese vor dem Abgang registriert werden.
  • Geburten
    Tiergeburten müssen innerhalb von 30 Tagen in der TVD gemeldet werden. Dafür erhält der Geburtsbetrieb pro gemeldetes Tier CHF 4.50.
  • Zugang & Abgang
    Zusätzlich zur Registrierung müssen ab 1. Januar 2020 alle Zugänge und Abgänge innerhalb von drei Tagen in der TVD gemeldet werden. Für Tiere, die auf betriebsfremden Flächen geweidet werden, entfallen die Zu- und Abgangsmeldungen, solange sie nicht mit anderen Klauentieren in Kontakt kommen.
  • Schlachtung
    Schlachtbetriebe müssen innerhalb von drei Tagen die Schlachtung in der TVD melden. Dafür erhält der Schlachtbetrieb pro gemeldetes Tier CHF 4.50. Im Jahr 2020 wird der Entsorgungsbeitrag auch bei unvollständiger Tiergeschichte ausbezahlt.
  • Kosten & Gebühren
    Erfasst der Tierhalter die Geburts-, Zugangs- und Abgangsmeldungen nicht fristgerecht, erhält er eine Erinnerung. Ab 1. Januar 2021 wird dafür eine Gebühr von CHF 5.- erhoben. Die fehlende Meldung muss durch den Tierhalter nachgeholt werden.
    Schlachtbetriebe entrichten pro gemeldete Schlachtung eine Gebühr von CHF 0.40.-

Agate

Das vom Bund beauftragte Internetportal ermöglicht seinen Usern nach einem einzigen Anmeldevorgang den Zugriff auf die eingebundenen Anwendungen (Applikationen), für die sie die Zugriffsberechtigungen haben. Für die User sieht es so aus, als ob sie alle Daten auf dem Portal Agate.ch eingeben würden. Hinter diesem Eingangstor stehen jedoch mehrere eigenständige Applikationen mit ihren vielfältigen Funktionalitäten zur Verfügung. Hier einige der Möglichkeiten, die sich daraus für die User ergeben:

  • Nachführen der Tierverkehrsdatenbank (TVD) bei Zu- und Abgang von Tieren.
  • Erfassen des Direktzahlungsgesuchs auf dem Erfassungssystem des jeweiligen Kantons.
  • Verwalten der Zu- und Wegfuhr von Nährstoffen wie Gülle, Mist, Kompost usw. auf HODUFLU.

Viele Applikationen dienen nicht nur dem Erfassen von Daten, sondern ermöglichen dem User auch den Bezug von Daten aus den jeweiligen Datenbanken. Für die Betriebsführung wichtige Informationen wie die Milchdaten (Menge und Qualität) oder der Aufenthaltsort von Tieren (sogenannte Tiergeschichte) können damit rasch und ortsunabhängig eingesehen werden.

TVD

Die Tierverkehrsdatenbank (TVD) bildet die Grundlagen für die Rückverfolgbarkeit der Tiere für die Lebensmittelsicherheit und bei Tierseuchen. Die TVD wird von der Firma identitas AG im Auftrag des Bundesamtes für Landwirtschaft geführt und vergibt eindeutige Ohrmarken zur Kennzeichnung der Klauentiere (Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Neuweltkameliden und in Gehege gehaltenes Wild). Dank einem zweckmässigen Erfassungssystem werden die Bewegungen der Klauentiere, Equiden und Geflügel mit unterschiedlichen Ausprägungen erfasst.

Login für www.agate.ch und die TVD

Um als Schaf- oder Ziegenhalter Meldungen in der TVD zu erfassen und Ohrmarken zu bestellen, wird ein Login (Agate-Nummer und Passwort) für www.agate.ch benötigt. Zudem müssen der Tierhaltung durch die kantonale Koordinationsstelle die Gattungen Schafe und/oder Ziegen zugewiesen sein.

Tierhalterinnen und Tierhalter die über kein Agate-Login verfügen oder deren Tierhaltung nicht für Schafe und/oder Ziegen freigeschaltet ist, wenden sich bitte an die kantonale Koordinationsstelle.